Was sollten Sie jetzt beachten! - Vertrauen Sie unseren Experten, wir helfen Ihnen gerne weiter
Egal ob PKW, LKW, Motorrad, Omnibus oder Sonderfahrzeuge - Wir sind für Sie da und unterstützen Sie bei der Abwicklung ihres Haftpflicht- oder Kaskoschadens.
Unabhängig und neutral
Wer Ihr Gutachten erstellt das entscheiden SIe als geschädigter ganz alleine. Die gegnerische Versicherung ist natürlich daran Interessiert, Ihnen einen Versicherungseigenen Gutachter zu stellen. Diesen müssen Sie jedoch nicht akzeptieren. Wir empfehlen Ihnen eine Versicherungsunabhängigen und neutralen KFZ-Sachverständigen einzuschalten, der Ihre Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung geltend macht. Für Sie als geschädigter sind wir als KFZ-Gutachter kostenfrei.
Schnell und unkompliziert
Die gegnerische Haftpflichtversicherung weisen gerade nicht auf die Tatsache hin, dass bei unverschuldeter Verwicklung in einen Verkehrsunfall die gegnerische Haftpflichtversicherung für sämtliche entstehnden Kosten aufzukommen hat, darunter zählen auch Rechtsanwaltskosten. Um die Ihnen zustehenden Rechte und sämtliche Schadenspositionen nach einem Unfall optimal umsetzen zu können, ist es ratsam ein Rechtsanwalt Ihrer Wahl einzuschalten. Die meisten Rechtsanwälte bieten Ihnen eine umfassende, zuverlässige und unbürokratische Rechtsberatung an. Er berät Sie über Ihre Rechte.
Werkstatt Ihrer Wahl
Sie haben die Wahl zwischen einer sogenannten fiktiven Schadensregulierung oder Ihr Fahrzeug einfach bei einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren zu lassen. Des weitern haben Sie auch die Möglichkeit Ihr Fahrzeug selbst zu repariern und damit Ihre Ansprüche gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung einzufordern.
Rufen Sie uns an, wir
Beraten Sie gerne kostenfrei.
Servicenummer
0179 / 238 7805
Wir sind spezialisiert auf die Erstellung von KFZ-Gutachten und Kostenvoranschläge für PKWs, Motorräder, LKWs, Stadt- und Reisebusen sowie für Sonderfahrzeuge nach einem unverschuldeten Unfall (Haftpflichtschaden). Unser Team hilft Ihnen bei der Regulierung Ihres Haftpflicht- oder Kaskoschadens mit der gegnerischen Versicherung schnell und zuverlässig. Wir verfügen über ein Netzwerk von Versicherungs-unabhängigen und neutralen Experten die Sie während der gesamten Abwicklung der Schadensregulierung unterstützen und nützen können.
Von der Kontaktaufnahme bis zum Nachgutachten (Reparaturbestätigung) - Wir begleiten Sie von Anfang an!
PKW, LKW, Motorrad, Omnibus sowie Spezialfahrzeuge
Wir bieten Ihnen eine kurzfristige Terminverinbarung vor Ort, bequem bei Ihnen zu Hause oder an Ihrem Arbeitsplatz. Sollte Ihr Fahrzeug bereits bei einer Werkstatt stehen, dann vereinbaren wir einen Termin mit Ihrer Werkstatt. Wir garantieren Ihnen schnelle Hilfe und eine unkomplizierte Abwicklung. Unser Service ist für Sie als geschädigter selbstverständlich vollkommen kostenfrei!
Unser Experte begutachtet direkt vor Ort Ihren Fahrzeugschaden. Bei diesem Termin werden von unserem Experten aussagekräftige und beweissichernde Bilder erstellt. Er nimmt den kompletten Schadensumfang sowie Daten zum Unfallhergang auf und bespricht mit Ihnen die weitere Vorgehensweise. Auf wunsch beraten wir Sie gerne zur Unfallinstandsetztung.
Bei der Gutachtenerstellung ermitteln wir für Sie die Reparaturkosten, Reparaturdauer, den Wiederbeschaffungswert sowie den Restwert. Ebenfalls prüfen wir Ihre Ansprüche auf einen Mietwagen oder eine Nutzungsausfallentschädigung sowie einen Anspruch auf Wertminderung. Unsere Gutachten stellen sicher, dass der detaillierte Sachverhalt dokumentiert wird um die spätere Rechtssicherheit zu gewährleisten.
Das gesamte Gutachten erstellen wir innerhalb 24 - 48h.
Wir bieten Ihnen das komplette Schadenmanagement und einen Rundum-Service an. Das bedeutet für Sie, dass wir das Gutachten sowie alle weiteren Dokumente direkt an die gegnerische Versicherung oder an einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl zusenden. Den bei einem unverschuldeten Unfall steht Ihnen nicht nur ein KFZ-Gutachten zu, sondern auch eine kostenfreie Rechtsberatung.
Nach dem Ihr Fahrzeug wieder Instandgesetzt wurde, erstellen wir für Sie ein Nachgutachten (Reparaturbestätigung). Dabei ist es nicht relevant ob die Reparatur durch eine Fachwerkstatt oder in Eigenleistung durchgeführt wurde. Das Nachgutachten (Reparaturbestätigung) dient zur Vorlage bei der gegnerischen Versicherung. Darin bestätigen wir Ihnen, dass an dem Fahrzeug die Mängel beseitigt wurden und die Verkehrs- und Fahrsicherheit wieder hergestellt ist. Sollten Sie hierzu noch weitere Fragen haben, dann rufen Sie uns gerne an.
Bei der Schadensabwicklung haben Sie die Möglichkeit Ihr Fahrzeug in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren zu lassen oder Ihr Fahrzeug selbst zu reparieren um dabei die fiktive Abrechnung in Anspruch zu nehmen. Bei der Behebung des Schadens (Instandsetzen) durch eine Werkstatt muss die gegnerische Versicherung auch den Mehrwertsteuerbetrag auszugleichen. Wenn Sie jedoch Ihr Fahrzeug in Eigenleistung reparieren, dann muss die gegnerische Haftpflichtversicherung nur den Nettobetrag an Sie ausbezahlen.
Vorteil bei Reparatur durch Eigenleistung:
Sollten Sie Ihr Fahrzeug durch Eigenleistung günstiger reparieren können, dann bleibt der Restbetrag Ihnen zur freien Verfügung.
Egal wie Sie sich entscheiden. Wichtig ist, dass Sie Ihr Gutachten objektiv von einem neutralen und Versicherungsunabhängigen Gutachter erstellen lassen. Wir unterstützen Sie gerne bei beiden Abrechnungsvarianten.
Oder schreiben Sie eine Mail an:
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